BAFA-BERATUNG

Förderung unternehmerischen Know-Hows für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

 

Wer wird gefördert?

  • Jungunternehmen: Das sind junge Unternehmen, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
  • Bestandsunternehmen: Dazu gehören etablierte Unternehmen, ab dem dritten Jahr nach der Gründung.
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: In diesem Fall ist das Unternehmensalter nicht relevant. Die Unternehmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch keine Insolvenz angemeldet haben.

 

Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden mit dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ alle Beratungsleistungen, die wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung beantworten, gefördert.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Unternehmen, die eine Beratung über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ in Anspruch nehmen wollen, können online auf der Website des BAFA einen Antrag stellen. Im nächsten Schritt prüft eine sogenannte Leitstelle den Antrag und informiert Sie anschließend über das Ergebnis. Danach erhalten Sie den Beratungsvertrag, dieser wird unterschreiben und die Beratung kann beginnen. Aber Vorsicht, rückwirkend ist keine Förderung möglich.

Hier können Sie online den Antrag für die „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ stellen.

Hinweis: Planen Jungunternehmen oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, müssen sie vor der Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch ist kostenlos und darf frühestens drei Monate vor Antragstellung stattfinden.

Wie geht es dann weiter?

Sobald Sie das Schreiben der zuständigen Leitstelle erhalten haben, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten den Verwendungsnachweis, ebenfalls über die Antragsseite des BAFA einreichen. Nach Vorlage aller Unterlagen Inklusive Beratungsbericht des Beraters entscheidet das BAFA final über Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses.

Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Verwendungsnachweisformular,
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes De-minimis-Formular und eine EU-KMU-Erklärung,
  • ein Bestätigungsschreiben über die Teilnahme an einem kostenlosen Informationsgespräch,
  • ein Beratungsbericht des Beraters,
  • die Rechnung des Unternehmensberaters und
  • der Kontoauszug über die Zahlung des Beraterhonorars.

Beratungswert

Grundsätzlich orientiert sich die Zuschusshöhe an den maximal förderfähigen Beratungskosten, der sogenannten Bemessungsgrundlage sowie dem Standort des Unternehmens.

Jungunternehmen

  • Die Bemessungsgrundlage liegt bei 4.000 Euro.
  • Der Fördersatz liegt für die neuen Bundesländer (außer Berlin und Leipzig) bei 80 Prozent, für die Region Lüneburg bei 60 Prozent und sonst bei 50 Prozent.
  • Damit liegt der Zuschuss bei maximal 3.200 Euro.

Bestandsunternehmen

  • Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.000 Euro.
  • Der Fördersatz liegt für die neuen Bundesländer (außer Berlin und Leipzig) bei 80 Prozent, für die Region Lüneburg bei 60 Prozent und sonst bei 50 Prozent.
  • Damit liegt der Zuschuss bei maximal 2.400 Euro.

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

  • Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.000 Euro.
  • Der Fördersatz liegt bei 90 Prozent, unabhängig vom Unternehmensalter und -standort.
  • Damit liegt der Zuschuss bei maximal 2.700 Euro.

Wer darf beraten?

Um von Unternehmen als Berater beauftragt werden zu können und damit den Zuschuss durch das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ zu erhalten, müssen Berater folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Berater muss bei der BAFA registriert und gelistet sein.
  • Der hauptsächliche Geschäftszweck des Beratungsunternehmen muss auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet sein und damit mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes erzielen.
  • Die Berater müssen die notwendigen Fähigkeiten für eine Beratung mitbringen und über einen Qualitätsnachweis verfügen. Dieser dient als Nachweis für die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe.
  • Die Berater müssen eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Mögliche Herausforderungen

  • Wiederherstellung der Liquidität
  • Analyse der Unternehmenssituation
  • Verbesserung der leistungswirtschaftlichen Prozesse
  • Stärkung der Potenziale
  • Entwicklung von innovativen Ideen
  • Suche und Erschließung neuer Geschäftsfelder
  • Umstellung  / Digitalisierung des Unternehmens
  • Gemeinsames Erarbeiten eines individuellen Maßnahmenplan

Kontakt