Finanzielle Förderung deiner Gründung

Ich unterstütze dich auf dem Weg zu deinem GründungsCoaching

Finanzielle Förderung Deiner Unternehmensgründung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter

Du kannst für Deine Unternehmensgründung oder Dein Bewerbungstraining eine Förderung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters erhalten. Der sogenannte AVGS steht in unterschiedlichen Versionen zur Verfügung. Der Aktivierungs- und Vermittlungs-Gutschein (AVGS) dient als Bescheinigung der Arbeitsagentur, dass ein arbeitssuchend Gemeldeter bestimmte Förderkriterien erfüllt, und damit Anspruch auf diese Förderung hat. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) legt die Beraterin oder der Berater im Jobcenter geeignete Fördermaßnahmen fest. Das können zum Beispiel Bewerbertrainings sein, Fremdsprachenkurse, fachliche Weiterbildungen oder ein Coaching zum Einstieg in die Selbstständigkeit. Auch die Förderung von betrieblichen Maßnahmen ist möglich.

Dein Nutzen: Meine kostenfreie Beratung und Begleitung zu Deinem GründungsCoaching

Ich unterstütze Dich auf dem Weg zu Deinem GründerCoaching. Wie und wo beantragst Du das GründerCoaching?

Wenn Sie den AVGS erhalten haben, unterstütze ich Sie bei der Einlösung. Den Gutschein der Arbeitsagentur können Sie bei einem zertifizierten Maßnahmenträger einlösen, um in einem Gründercoaching mit einem erfahrenen Gründercoach

  • die Machbarkeit Ihres Vorhabens zu prüfen
  • Ihr Unternehmenskonzept wettbewerbsfähig aufstellen zu können
  • eventuell vorhandene Defizite im Bereich Selbständigkeit, Buchführung, etc. ausgleichen zu können.

Im Einzelcoaching wird gezielt fehlendes oder nicht aktuelles Wissen des Gründers aufgebaut oder aufgefrischt, sein Fachwissen  erweitert oder grundlegende Kenntnisse (z B. Digitale Unternehmensführung oder Online-Marketing) vertieft. 

Ziel des AVGS für Existenzgründer

Heranführen an eine Selbständigkeit

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei, eine Beschäftigung zu finden und aufzunehmen. Sie haben zum Ziel:

  • an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen
  • Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen
  • in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln
  • an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen
  • bei Aufnahme einer Beschäftigung stabilisierend zu unterstützen

Wer hat Anspruch auf den AVGS?

Wer kann den Gutschein beantragen?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den AVGS, es ist immer eine Ermessensentscheidung! Den Antrag können grundsätzlich stellen

  • alle Arbeitssuchenden, die sich im Leistungsbezug ALG I befinden. Es besteht hier jedoch eine Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit. Auch ein Anspruch auf Beratungsförderung besteht.
  • ALG II Beziehenden, auch Hartz IV genannt, kann der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Ermessen gewährt werden.
  • Erwerbsaufstocker, Berufsrückkehrer und Hochschulabsolventen können nach Ermessen des Jobcenters einen Anspruch auf den Gutschein und auf Beratungsförderung haben.

AVGS für Gründer

Voraussetzungen

Für eine Förderung der Selbständigkeit und die Beratungsförderung gelten dabei besondere zusätzliche Voraussetzungen.

  • AVGS steht allen von Arbeitslosigkeit bedrohten Gründern – wie etwa Arbeitnehmer vor Ende der Befristung oder in Kündigung,
  • allen Berufsrückkehrern,
  • Ausbildungssuchenden und
  • Hochschulabsolventen zur Verfügung.

Das macht den AVGS zu einer wichtigen Fördermaßnahme für sehr viele, die gründen wollen, und eine zusätzliche Hilfe zur Beratungsförderung. Der Antrag für alle AVGS Gutscheine kann mit Hilfe des zuständigen Jobcenters erfolgen.

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